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Flugverbot an deutschen Flughäfen bis Dienstag 14 Uhr verlängert
Wie die deutsche Flugsicherung am Abend mitteilte, ist nun das Flugverbot an deutschen Flughäfen auf Dienstag 14 Uhr verlängert worden. Das Verbot gilt für Flüge bis 6 Kilometer Höhe ( unterer Luftraum ) bei Instrumentenflug. Das Flugverbot gilt auch für den norddeutschen Teil des oberen Luftraums, und zwar bis voraussichtlich Dienstag, 8 Uhr. Ausnahmen gelten für Starts und Landungen unter Sichtflugbedingungen auch in der heutigen Nacht – sofern die regionale Behörde das Nachtflugverbot aufgehoben hat für den jeweiligen Flughafen . Wer aktuell den Flugverkehr in Eurpa beobachten möchte, der sollte mal auf die Internetseite http://www.flightradar24.com/ gehen – dort kann man in Echtzeit die aktuellen Maschinen in der Luft auf der Karte beobachten.Dort werden alle Flugzeuge angezeigt, die mit einem ADS-B Transponder ausgestattet sind. Derzeit ist große Bewegung im spanischen Luftraum auf den Balearen und Kanaren beobachten, wo derzeit tausende von Menschen auf Ihren Rückflug warten.
Lufthansa nimmt nach und nach den Flugverkehr wieder auf
Stand 16 Uhr will die Lufthansa langsam teilweise den Flugverkehr wieder aufnehmen. Die Flüge sollen nach und nach auf der Internetseite veröffentlicht werden. Jetzt im Augenblick findet man schon erste Angaben auf der Internetseite von lufthansa.de . Der Sonderflugplan ist als Pdf auf den Lufthansa Internetseiten unter lufthansa.de abrufbar für : Sonderflugplan Lufthansa 19 April und Sonderflugplan Lufthansa 20. April . Aktuell Informationen auf den Internetseiten der Lufthansa :
Lufthansa wird mit einigen Langstreckenmaschinen, die aktuell noch im Ausland stehen, den Flugbetrieb nach Deutschland wieder aufnehmen. Darüber hinaus werden heute vereinzelt Abflüge zu Interkont-Destinationen stattfinden. Auch auf ausgewählten innerdeutschen Strecken von Frankfurt und München werden erste Flüge durchgeführt. ( Quelle : lufthansa.de Stand 18 Uhr )
Heute sind bereits Air Berlin Maschinen aus Palma di Mallorca am späten Nachmittag in München gelandet. In Hamburg wurde kurzzeitig das Nachtflugverbot für heute Nacht ausgesetzt.
Fluggäste erhalten bis 600 Euro bei Verspätung
Der Europäische Gerichtshof hat wieder geurteilt und den Fluggästen mehr Rechte zugesprochen. Geklagt hatten eine Passagier aus Deutschland und einer aus Österreich, die Verspätungen von 22 bis 25 Stunden hinnehmen mussten und nicht von Condor und Air France entschädigt worden sind . Die Passagiere wollten Geld auf Grund einer EU Verordnung von 2004, wo Fluggesellschaften bei Langstreckenflügen eine Entschädigung zu zahlen haben. Das Urteil hat nun folgen : Passagiere können nun ab einer Verspätung von mehr als 3 Stunden eine Entschädigung verlagen – und dieses Urteil gilt für alle Abflüge von EU- Flughäfen und für auch Passagiere aus Drittländern, die mit einer EU Airlinie fliegen. Die Entschädigung ist von der Entfernung abhängig und liegt zwischen 250 bis 600 Euro. Auf Grund des EU Urteils wird auch der Bundesgerichtshof seine Entscheidung ändern müssen. Das EU Urteil ist derzeit in Prüfung. Die Urteile sind unter folgenden Aktenzeichen zu finden : Aktenzeichen: Europäischer Gerichtshof C-402/07 und C-432/07 - Aktenzeichen: Bundesgerichtshof Xa ZR 72/09 und 86/09