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Fluggäste erhalten bis 600 Euro bei Verspätung
Der Europäische Gerichtshof hat wieder geurteilt und den Fluggästen mehr Rechte zugesprochen. Geklagt hatten eine Passagier aus Deutschland und einer aus Österreich, die Verspätungen von 22 bis 25 Stunden hinnehmen mussten und nicht von Condor und Air France entschädigt worden sind . Die Passagiere wollten Geld auf Grund einer EU Verordnung von 2004, wo Fluggesellschaften bei Langstreckenflügen eine Entschädigung zu zahlen haben. Das Urteil hat nun folgen : Passagiere können nun ab einer Verspätung von mehr als 3 Stunden eine Entschädigung verlagen – und dieses Urteil gilt für alle Abflüge von EU- Flughäfen und für auch Passagiere aus Drittländern, die mit einer EU Airlinie fliegen. Die Entschädigung ist von der Entfernung abhängig und liegt zwischen 250 bis 600 Euro. Auf Grund des EU Urteils wird auch der Bundesgerichtshof seine Entscheidung ändern müssen. Das EU Urteil ist derzeit in Prüfung. Die Urteile sind unter folgenden Aktenzeichen zu finden : Aktenzeichen: Europäischer Gerichtshof C-402/07 und C-432/07 - Aktenzeichen: Bundesgerichtshof Xa ZR 72/09 und 86/09