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Glück ab und allzeit gut Land bei der Montgolfiade im Tegernseer Tal
Dem Himmel ganz nah und dabei einen geradezu himmlischen Ausblick auf den Tegernsee und das säumende Alpenpanorama genießen – das erwartet die aktiven Teilnehmer bei der 10. Tegernseer Tal Montgolfiade. Vom 27. bis zum 31. Januar 2010 steigen die verschiedenen Crews wieder mit ihren farbenfrohen Luftfahrzeugen in schwindelnde Höhen. Mit dabei sind neben den konventionellen Heißluftballonen, die sich als bunte Farbkleckse in den weißblauen Himmel erheben auch Gefährte in phantasievollen Formen, denen man die Flugtauglichkeit nicht auf den ersten Blick ansieht. Dank engagierter Sponsoren haben Cola-Flaschen, Autoreifen, Manga-Figuren und selbst eine Nachbildung des Brandenburger Tors inzwischen das Fliegen, Pardon, das Fahren in der Luft gelernt.
Das Montgolfiade Programm , das die veranstaltende Gemeinde Tegernsee diesmal wieder auf die Beine gestellt hat, ist ebenso bunt wie die Hüllen der Heißluftballone, die in den vier Tagen den Luftraum über dem Oberland erobern werden. Wer den Himmelssturm der Ballonteams vom Boden aus genießen will, der findet zusätzliche Unterhaltung beim Wintermarkt, bei Hüttenzauber und zünftigem After Ballooning. Wen es schon immer mal gereizt hat, als Passagier mit dabei zu sein, der hat Gelegenheit, ein Ticket für eine Fahrt im Ballon oder im Luftschiff zu erwerben, um das archimedische Prinzip am eigenen Leib zu überprüfen. Voraussetzung ist aus Sicherheitsgründen ein Alter von mindestens 12 Jahren und eine Körpergröße von über 1,30m, dann steht dem Ausflug im Korb nichts im Wege. Warme Funktionskleidung macht den Spaß perfekt und das Fehlen einer Neigung zur Akrophobie macht die Ballonfahrt für die übrigen Mitfahrer angenehm.
Ob aus der Vogelperspektive oder vom Boden aus ins Visier genommen – in jedem Fall wird auch die diesjährige Montgolfiade im Tegernseer Tal ein winterliches Highlight, an dem die Erinnerung noch lange nachglühen kann. Auch dann noch, wenn das imposante Vorglühen der Ballone längst wieder Schnee von gestern ist.
Fluggäste erhalten bis 600 Euro bei Verspätung
Der Europäische Gerichtshof hat wieder geurteilt und den Fluggästen mehr Rechte zugesprochen. Geklagt hatten eine Passagier aus Deutschland und einer aus Österreich, die Verspätungen von 22 bis 25 Stunden hinnehmen mussten und nicht von Condor und Air France entschädigt worden sind . Die Passagiere wollten Geld auf Grund einer EU Verordnung von 2004, wo Fluggesellschaften bei Langstreckenflügen eine Entschädigung zu zahlen haben. Das Urteil hat nun folgen : Passagiere können nun ab einer Verspätung von mehr als 3 Stunden eine Entschädigung verlagen – und dieses Urteil gilt für alle Abflüge von EU- Flughäfen und für auch Passagiere aus Drittländern, die mit einer EU Airlinie fliegen. Die Entschädigung ist von der Entfernung abhängig und liegt zwischen 250 bis 600 Euro. Auf Grund des EU Urteils wird auch der Bundesgerichtshof seine Entscheidung ändern müssen. Das EU Urteil ist derzeit in Prüfung. Die Urteile sind unter folgenden Aktenzeichen zu finden : Aktenzeichen: Europäischer Gerichtshof C-402/07 und C-432/07 - Aktenzeichen: Bundesgerichtshof Xa ZR 72/09 und 86/09