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Google Street View – das Schreckgespenst in Deutschland ?

Google Street View ist in aller Munde – nicht ein Tag vergeht ohne etwas über Googles neuen Dienst Google Street View zu hören ist – Radio – Fernsehen – überall Diskussionen über Vor- und Nachteile des Dienstes. Endlich auch ein Thema für die Politik Ilse Aigner gegen Kay Overbeck . Warum gibt es die Aufregung derzeit ? Google möchte in 20 Städten Deutschlands seinen Kartendienst Google Street View starten – darunter sind Ende des Jahres folgende Städte : Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Bis zum 15.  Oktober können Immobilienbesitzer und Mieter gegen die Veröffentlichung ihrer Häuser und Wohnungen Einspruch per Mail oder Post einlegen. Gesichter und Autokennzeichen werden von so wie so von vornherein gepixelt. Diskussionen rund um den Dienst mögen ja richtig sein – aber große Frage sollte man sich auch stellen – wie schütze ich meine Daten generell im Netz. Google Street View ist in Deutschland noch nicht an den Start gegangen – schon geht das Geschrei um Datenschutz umher – das Schreckgespenst Google – interessant ist aber : Gibt es schon andere Konkurrenz in bestimmten Städten, die einen ähnlichen Dienst online gestellt haben. Und wenn ich mich mal im Netz umschaue , wird man gleich sehen – Google ist nicht der einzige “Böse” im Netz – nein – es gibt schon diverse andere Dienste , die Kartenmaterial im Netz verteilen ohne groß in die PR Maschinerie zu gelangen. Man nehme nur die Städte Köln und München und schaue ganz einfach mal auf den Anbieter Sightwalk – den Namen werden sicherlich einige noch nie gehört haben- aber man schaue sich das genau an http://sightwalk.de/#pano=279424;city=123939 und entdeckt den Viktalienmarkt heute schon im Internet. Aber über diesen Dienst hat sich noch keiner lautstark beschwert. Weitere Beispiele werden wir demnächst mal aufzählen.
Aber mal Spaß nebenbei – was bringt den Google Street View dem Tourismusdestinationen wie Tegernsee oder dem Allgäu. Urlauber könnten sich schon in der Planungsphase einen Überblick über die Lage ihres Gastbetriebes machen und sehen, wie ansprechend die touristische Infrastruktur in dem jeweiligen Ort ist – für viele Betriebe kann das zum Problem werden – für andere ein Vorteil,  um neue Gäste zu gewinnen. Für ältere Personen kann Google Street View oder andere Dienste eine gute Möglichkeit sein, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen und dann bei der ersten Begehung im Urlaubsort die Orientierung zu behalten. Typisches Beispiel wäre zum Beispiel die Toskana – Florenz mit seinen Sehenswürdigkeiten und den vielen Menschen. Dort ist der Dienst eine Klasse Idee, um schnell und übersichtlich zu sehen, wo kann ich hingehen und wo sind die Sehenswürdigkeiten ( hier mal ein paar Sehenswürdigkeiten -> Florenz -Baptisterium -> Florenz Dom Santa Maria del Fiore ). Aber auch am Tegernsee wird es Gegner geben gegen diesen Dienst , die Ihre Privatsphäre bzw. Grundstück schützen möchten.

Zum Schluß kann man jetzt debattieren - ob Pro oder Contra Google Street View – jeder muss das selber entscheiden – aber jeder sollte mal sich Gedanken machen , wo seine Daten bisher gespeichert werden oder wo man seine Daten bereits freiwillig verteilt. Jeder sollte sich im Klaren sein : Jeder Schritt im Internet wird protokolliert – und nicht nur da – auch jeder Einsatz eines Zahlungsmittels oder spezieller Payback Punktesysteme beim Bezahlen machen den Menschen wie auch immer zum gläsernen Menschen.

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Urteil: Keine GEZ-Gebühren für gewerblich genutzen Internet-PC

Wieder wurde nun ein Urteil zum bekannten Thema Rundfunkgebühren für gewerbliche Computer mit Internetanschluß gefällt. Bereits im August konnte ein Kunde sich erfolgreich beim Verwaltungsgericht Schleswig gegen die erhobenen Rundfunkgebühren behaupten. Diesmal ist eine Diplomübersetzerin vor Gericht gewesen und hat wieder gewonnen. Nach dem Urteil hat die Beschuldigte keine extra Rundfunkgebühren für Ihren PC mit Internetanschluss zu zahlen. Die Gebührenbescheide des NDR wurden aufgehoben. In diesem Fall zahlte die Übersetzerin bereits Rundfünkgebühren für Ihr Radio am Arbeitsplatz und sollte zusätzlich für Ihren PC zusätzliche Gebühren bezahlen. Der NDR war der Auffassung, das Gebühren für diesen Computer zu zahlen seien, weil der Nutzer seinen PC zu gewerblichen Zwecken nutze und deswegen gesondert anmelde- und gebührenpflichtig sei. Eine Befreiung von dieser Gebühr wäre nur im privaten Umfeld als Zweitgerät möglich.  Das sah hier das Gericht in diesem Fall anders und entschied gegen den NDR. Das Urteil kann nachgelesen werden unter dem Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Braunschweig unter  Az.: 4 A 188/09. Bisher gibt es unterschiedliche Rechtssprechungen zu diesem Thema – bleibt abzuwarten wie ein nächstes Gericht in München dazu urteilt.  Bisher ist dieses Urteil nicht rechtskräftig und eine Berufung wurde hierfür vom Gericht zugelassen.

Urteil: Keine GEZ-Gebühr für gewerbliche genutzte Bürorechner

Sicherlich wieder ein wichtiges Urteil für Hoteliers, Besitzer von Ferienwohnungen und Pensionen, daß heute das Verwaltungsgericht Schleswig heute gefällt hatte. Bisher ist für neuartige Empfangsgeräte im gewerblichen Bereich zusätzlich eine GEZ Gebühr zu entrichten. Der genaue Wortlaut laut GEZ : “Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.: * PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen oder PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen oder Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können oder UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.” Genau gegen diese neue Gebühr sind bereits eineige Urteile gefällt worden. In diesem Fall hatte eine Softwarefirma geklagt und Recht erhalten. Büro-Computer seien nicht automatisch als Rundfunkgeräte zu betrachten – aber die Einschränkung liegt hier auf folgenden Satz: Nur wenn das Gerät auch als Rundfunkempfänger genutzt werde und über die entsprechende Ausstattung wie Lautsprecher verfüge, seien die GEZ-Gebühren fällig. Auf Grund der Wichtigkeit des Urteils, wurde hier auch Revision gegen das Urteil zugelassen. Die Urteile zur GEZ Pflicht in diesem Bereich fallen in verschieden Ländern derzeit unterschiedlich aus – deswegen bleibt abzuwarten, wie höhere Instanzen urteilen werden. Eine weitere Info zu dem Urteil findet man auch auf der Seite des Verwaltungsgericht Schleswig.

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